Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1985, 2395
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1985, Seite: 2395
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1985, 2395:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom14.05.1985
- 1 BvR 233, 341/81 -
BVerfG: Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt nicht Verbot einer Spontandemonstration
Die Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt für sich genommen nicht das Verbot einer Spontandemonstration gemäß § 15 des Versammlungsgesetzes (VersG). Ein Verbot kommt nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1985, 2395 wird teils auch als „NJW 85, 2395“, „NJW 1985, S. 2395“ oder „NJW 85, S. 2395“ zitiert.