wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 16. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 261

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 261

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 261:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom29.02.2016
- 34 Wx 19/16 -

Durch gerichtlichen Vergleich titulierte Kindes­unterhalts­forderung erlischt nicht mit Volljährigkeit der Kinder

Verpflichtet sich ein Elternteil durch einen gerichtlichen Vergleich zur monatlichen Leistung von Kindesunterhalt, so erlischt die Unterhaltspflicht nicht mit Erreichen der Volljährigkeit der Kinder. Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht aufgrund der Verwandtschaft zum unterhalts­bedürftigen Kind und nicht wegen seines Alters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom21.01.2016
- 12 UF 170/15 -

Ehepartner kann Mitwirkung an Miet­vertrags­entlassung schon vor der Scheidung verlangen

Überlässt ein Ehegatte nach der Trennung die zuvor von ihm oder von beiden Ehegatten gemeinsam gemietete Ehewohnung dem anderen Ehegatten zur alleinigen Nutzung, kann er bereits während der Trennung und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung verlangen, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte an der gegenüber dem Vermieter abzugebenden Erklärung mitwirkt, durch die der ausgezogene Ehegatte bei der Scheidung aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Der in der Wohnung bleibende Ehegatte kann seine Mitwirkung auch nicht davon abhängig machen, dass sich die Ehegatten zuvor über die Verteilung der das Mietverhältnis betreffenden Kosten geeinigt haben. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 261 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 261“, „NJW-Spezial 2016, S. 261“ oder „NJW-Spezial 16, S. 261“ zitiert.