Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 482
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 482
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 482:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom13.01.2016
- 27 W 2/16 -
Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der Geschäftsanschrift einer GmbH unter Wohnanschrift des Geschäftsführers
Die Angabe der Wohnanschrift des Geschäftsführers einer GmbH als Geschäftsanschrift mit einem c/o-Zusatz ist zulässig und daher im Handelsregister einzutragen. Voraussetzung ist aber die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 482 wird teils auch als „NJW-RR 16, 482“, „NJW-RR 2016, S. 482“ oder „NJW-RR 16, S. 482“ zitiert.