Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 206
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 206
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 206:
Landgericht Bremen, Urteil vom21.06.2013
- 4 S 89/12 -
Fitnessstudiovertrag darf bei Verstoß gegen das Kopftuchverbot gekündigt werden
Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnesstudios vor, dass das Tragen jeglicher Kopfbedeckungen untersagt ist, darf der Fitnesstudiobetreiber einen Vertrag auch dann kündigen, wenn ein Kunde aus religiösen Gründen das Kopftuch nicht ablegen möchte. Eine Schadenersatz verpflichtende Diskriminierung ist dem Betreiber dabei nicht vorzuwerfen, da das Kopftuchverbot keinen religiösen Hintergrund hat, sondern der Verhinderung einer konkreten Gefahr für Teilnehmer des Fitnessstudios dient. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 206 wird teils auch als „NJW-RR 14, 206“, „NJW-RR 2014, S. 206“ oder „NJW-RR 14, S. 206“ zitiert.