Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 1385
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1385
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 1385:
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom13.02.2014
- 5 U 160/11 -
Irreführende Werbung bei Angebot einer Geld-zurück-Garantie unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie"
Wirbt ein Unternehmen unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie" zugleich mit einer Geld-zurück-Garantie, so ist dies irreführend und daher wettbewerbswidrig. Das Versprechen einer Tiefpreisgarantie und einer Geld-zurück-Garantie stellt auch keine für den Kunden günstige Doppelgarantie dar, wenn dem Kunden ein Wahlrecht nicht eindeutig zugebilligt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 1385 wird teils auch als „NJW-RR 14, 1385“, „NJW-RR 2014, S. 1385“ oder „NJW-RR 14, S. 1385“ zitiert.