Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2009, 253
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2009, Seite: 253
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2009, 253:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.06.2009
- VIII ZR 131/08 -
Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung muss nur DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes genügen
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2009, 253 wird teils auch als „MietRB 09, 253“, „MietRB 2009, S. 253“ oder „MietRB 09, S. 253“ zitiert.