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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2011, 520

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 520

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2011, 520:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.02.2011
- III ZR 35/10 -

BGH: Mobilfunkanbieter darf Handy bei unbezahlter Rechnung in Höhe von 15,50 Euro nicht sperren

Allgemeine Geschäfts­bedingungen von Mobilfunk­unternehmen dürfen Klauseln beinhalten, die den Kunden verpflichten, Gebühren zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung durch Dritte erfolgten. Eine Klausel, die es dem Mobilfunk­unternehmen gestattet, den Mobilfunkanschluss zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungs­verpflichtungen mit einer Höhe von 15,50 Euro in Verzug ist, ist dagegen unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MMR 2011, 520 wird teils auch als „MMR 11, 520“, „MMR 2011, S. 520“ oder „MMR 11, S. 520“ zitiert.