Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2014, 202
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2014, Seite: 202
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2014, 202:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.07.2013
- I ZR 52/12 -
Kein Verstoß gegen das Urheberrecht: Supermarkt darf Karnevalskostüm in Verkaufsprospekten mit Pippi Langstrumpf-Figur bewerben
Ein Einzelhandelsmarkt darf in Verkaufsprospekten zum Bewerben von Karnevalskostümen die Fotografien eines Mädchens und einer jungen Frau verwenden, die als Pippi Langstrumpf verkleidet sind. Hierin liegt kein Verstoß gegen urheberrechtliche Nutzungsrechte. Der Schutz einer literarischen Figur als Sprachwerk kommt nur in Betracht, wenn diese Figur durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen beschrieben wird. Das Urheberrecht an einer solchen Figur wird nicht schon dadurch verletzt, dass lediglich wenige äußere Merkmale übernommen werden, die für sich genommen den Urheberrechtsschutz nicht begründen könnten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2014, 202 wird teils auch als „K&R 14, 202“, „K&R 2014, S. 202“ oder „K&R 14, S. 202“ zitiert.