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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: JuS 2014, 766

Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2014, Seite: 766

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2014, 766:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom17.09.2013
- 2 B 1963/13 -

Stellung einer Sicherheitsleistung anstatt Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung kann Anspruch auf Genehmigung zur Aufstellung von Wahlplakaten begründen

Zwar darf eine Gemeinde die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten grundsätzlich von einer bestehenden Haft­pflicht­versicherung abhängig machen. Ist einer Partei der Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung aber nicht möglich, ist die Stellung einer Sicherheitsleistung ausreichend. Denn einer Partei darf die Möglichkeit von Wahlsichtwerbung nicht vorenthalten werden. Dies hat der Hessische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle JuS 2014, 766 wird teils auch als „JuS 14, 766“, „JuS 2014, S. 766“ oder „JuS 14, S. 766“ zitiert.