Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 1137
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 1137
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 1137:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.04.2013
- XII ZR 159/12 -
BGH: Ehepartner haftet für Stromlieferungsvertrag auch nach Auszug aus der Ehewohnung
Schließt ein Ehegatte während der Ehe einen Vertrag ab, so wird grundsätzlich der andere Ehegatte mitverpflichtet (§ 1357 Abs. 1 BGB). Lebt das Ehepaar getrennt voneinander, kommt es nicht zu einer Mitverpflichtung. Die Mithaftung aus einem während der Ehe geschlossenen Stromlieferungsvertrag erlischt jedoch nicht nach dem Auszug aus der Ehewohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 1137 wird teils auch als „JuS 13, 1137“, „JuS 2013, S. 1137“ oder „JuS 13, S. 1137“ zitiert.