Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2010, 1126 (Michael Sachs)
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2010, Seite: 1126, Entscheidungsbesprechung von Michael Sachs
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2010, 1126 (Michael Sachs):
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom11.06.2010
- 2 BvR 1046/08 -
BVerfG zur Notwendigkeit des Richtervorbehalts bei Entnahme von Blutproben bei Trunkenheitsfahrten
Soll bei einem Autofahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt nach Ansicht der Polizei eine Blutentnahme vorgenommen werden, ist zuvor ein Richter einzuschalten und dessen Zustimmung einzuholen. Eine Anordnung zur Blutentnahme durch Polizei darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs ("Gefahr in Verzug") eigenständig vorgenommen werden. Es obliegt dann der Gerichte umfassend und eigenständig zu prüfen, ob auf die Einschaltung des Richters verzichtet werden durfte und die Blutentnahme rechtmäßig war. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2010, 1126 (Michael Sachs) wird teils auch als „JuS 10, 1126“, „JuS 2010, S. 1126“ oder „JuS 10, S. 1126“ zitiert.