wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 16. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2013, 273

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 273

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 273:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom21.12.2012
- 9 U 38/12 -

Sturz durch Glatteis: Mangelnde Organisation der Streu- und Räumpflicht begründet Haftung des Vermieters

Beruht der Sturz eines Fußgängers wegen Glatteis auf der mangelnden Organisation der Streu- und Räumpflicht des Vermieters, so haftet er für die Schadensfolgen. Ist aber die Glätte erkennbar, so besteht die Pflicht zur Aufmerksamkeit. Beachtet der Fußgänger diese nicht, so liegt ein Mitverschulden an dem Sturz vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle IMR 2013, 273 wird teils auch als „IMR 13, 273“, „IMR 2013, S. 273“ oder „IMR 13, S. 273“ zitiert.