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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2013, 233

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 233

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 233:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.03.2013
- VIII ZR 233/12 -

Kündigung bei nicht absehbarem Eigenbedarf zum Zeitpunkt des Mietvertrags­schlusses nicht rechtsmiss­bräuchlich

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmiss­bräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß § 573 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB* wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle IMR 2013, 233 wird teils auch als „IMR 13, 233“, „IMR 2013, S. 233“ oder „IMR 13, S. 233“ zitiert.