Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2017, 235
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2017, Seite: 235
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2017, 235:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom13.05.2016
- 13 U 103/13 -
In Baden-Württemberg haftet ein Notarzt persönlich für Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes
Begeht ein Notarzt in Baden-Württemberg einen Behandlungsfehler während eines Rettungseinsatzes, so haftet er persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Haftung des Staates nach den Grundsätzen der Amtshaftung gemäß Art. 34 GG, § 839 Abs. 1 BGB besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2017, 235 wird teils auch als „GesR 17, 235“, „GesR 2017, S. 235“ oder „GesR 17, S. 235“ zitiert.