Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2015, 302
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 302
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2015, 302:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom30.04.2015
- 6 U 3/14 -
Rechtsanwalt darf mit Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert" werben
Ein Rechtsanwalt darf nicht mit der Formulierung "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" werben. Denn insofern besteht eine Verwechselungsgefahr mit dem Begriff "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Zulässig ist dagegen die Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert". Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2015, 302 wird teils auch als „GRUR-RR 15, 302“, „GRUR-RR 2015, S. 302“ oder „GRUR-RR 15, S. 302“ zitiert.