Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 125
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 125
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 125:
Oberlandesgericht München, Urteil vom15.11.2012
- 29 U 1481/12 -
Boykottaufruf eines Verbraucherschutzvereins gegen Betreiber einer Abofalle zulässig
Ruft ein Verbraucherschutzverein die Verbraucher dazu auf, die Bank eines Betreibers einer Abofalle anzuschreiben, um die Sperrung des Kontos zu erreichen, so ist dies zulässig. Der Boykottaufruf ist vom Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 125 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 125“, „GRUR-RR 2013, S. 125“ oder „GRUR-RR 13, S. 125“ zitiert.