wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 16. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2023, 552

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2023, Seite: 552

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2023, 552:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom10.05.2023
- 2-13 T 33/23 -

Wohneigentümer kann auf Unterlassung der Videoüberwachung seiner Wohnungstür klagen

Ein Wohnungseigentümer kann auf Unterlassung der Videoüberwachung seiner Wohnungstür klagen. Eine Klagebefugnis der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft besteht nicht, da es sich um einen Individualanspruch des beeinträchtigten Eigentümers handelt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2023, 552 wird teils auch als „GE 23, 552“, „GE 2023, S. 552“ oder „GE 23, S. 552“ zitiert.