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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 1409

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1409

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1409:

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom30.09.2015
- 12 C 81/15 -

Mieter ohne vertragliche Vereinbarung nicht zur Kontrolle des Wasser­stand­anzeigers oder zum Auffüllen der Therme mit Wasser verpflichtet

Der Mieter einer Wohnung ist ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag nicht verpflichtet den Wasserstandanzeiger einer Therme zu kontrollieren oder die Therme mit Wasser aufzufüllen. Vielmehr gehört es zu den Aufgaben des Vermieters eine funktionsfähige Therme zur Verfügung zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 1409 wird teils auch als „GE 15, 1409“, „GE 2015, S. 1409“ oder „GE 15, S. 1409“ zitiert.