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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2014, 873

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2014, Seite: 873

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2014, 873:

Landgericht Berlin, Urteil vom07.03.2014
- 63 S 575/12 -

Fehlender Verzug des Vermieters hinsichtlich Durchführung von Schönheits­reparaturen schließt Anspruch des Mieters auf Erstattung von Malerkosten aus

Beauftragt ein Mieter eine Malerfirma zur Durchführung von Schönheits­reparaturen, so ist der Vermieter dann nicht zum Ersatz der Malerkosten verpflichtet, wenn er sich nicht in Verzug befindet. Zudem steht dem Mieter auch kein Bereicherungs­anspruch zu, da ihm und nicht dem Vermieter die Schönheitsreparatur zugute kommt. Darüber hinaus besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Mietvertragsende wegen zurückgelassener Garteneinrichtung und Bepflanzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2014, 873 wird teils auch als „GE 14, 873“, „GE 2014, S. 873“ oder „GE 14, S. 873“ zitiert.