Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2013, 1347
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 1347
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 1347:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.09.2013
- V ZR 209/12 -
Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) nicht dazu führt, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum für die Hausgeldschulden des Voreigentümers haftet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2013, 1347 wird teils auch als „GE 13, 1347“, „GE 2013, S. 1347“ oder „GE 13, S. 1347“ zitiert.