Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FuR 2013, 530
Zeitschrift: Familie und Recht (FuR),
Jahrgang: 2013, Seite: 530
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FuR 2013, 530:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.04.2013
- XII ZR 159/12 -
BGH: Ehepartner haftet für Stromlieferungsvertrag auch nach Auszug aus der Ehewohnung
Schließt ein Ehegatte während der Ehe einen Vertrag ab, so wird grundsätzlich der andere Ehegatte mitverpflichtet (§ 1357 Abs. 1 BGB). Lebt das Ehepaar getrennt voneinander, kommt es nicht zu einer Mitverpflichtung. Die Mithaftung aus einem während der Ehe geschlossenen Stromlieferungsvertrag erlischt jedoch nicht nach dem Auszug aus der Ehewohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FuR 2013, 530 wird teils auch als „FuR 13, 530“, „FuR 2013, S. 530“ oder „FuR 13, S. 530“ zitiert.