Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FGPrax 1999, 7
Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax),
Jahrgang: 1999, Seite: 7
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FGPrax 1999, 7:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.09.1998
- V ZB 11/98 -
Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig
Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FGPrax 1999, 7 wird teils auch als „FGPrax 99, 7“, „FGPrax 1999, S. 7“ oder „FGPrax 99, S. 7“ zitiert.