Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuZW 2013, 425
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW),
Jahrgang: 2013, Seite: 425
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuZW 2013, 425:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom07.03.2013
- C-607/11 -
Weiterverbreitung von Sendungen durch ein anderes Unternehmen bedarf Erlaubnis des Urhebers
Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein anderes Unternehmen über Internet verbieten. Diese Weiterverbreitung stellt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine „öffentliche Wiedergabe“ der Werke dar, die der Erlaubnis des Urhebers der Werke bedarf. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuZW 2013, 425 wird teils auch als „EuZW 13, 425“, „EuZW 2013, S. 425“ oder „EuZW 13, S. 425“ zitiert.