Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: EuZW 2008, 472
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW),
Jahrgang: 2008, Seite: 472
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
EuZW 2008, 472:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom26.06.2008
- C-329/06, C-343/06, C-334/06, C-336/06 -
Europäischer Gerichtshof erschwert sogenannten Führerscheintourismus
Deutschland muss grundsätzlich die tschechischen Führerscheine anerkennen, die seinen Staatsangehörigen nach dem Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern, wenn sich aus dem tschechischen Führerschein oder aus Informationen aus der Tschechischen Republik ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle EuZW 2008, 472 wird teils auch als „EuZW 08, 472“, „EuZW 2008, S. 472“ oder „EuZW 08, S. 472“ zitiert.