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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DVBl 2008, 1520

Zeitschrift: Das Deutsche Verwaltungsblatt (DVBl),
Jahrgang: 2008, Seite: 1520

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DVBl 2008, 1520:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom22.10.2008
- 2 BvR 749/08 -

BVerfG setzt hohe Hürden für nachträgliche Sicherungs­verwahrung – Annahme von erheblichen Straftaten und gegenwärtige Gefahr als Voraussetzung

Wenn nachträglich eine Sicherungs­verwahrung angeordnet werden soll, reicht es nicht aus, dass "sexuelle Übergriffe" befürchtet werden. Es muss vielmehr angenommen werden, dass der in die nachträgliche Sicherungs­verwahrung zu Nehmende mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer schädigen. "Sexuelle Übergriffe" müssen nicht notwendiger Weise erhebliche Straftaten sein, entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DVBl 2008, 1520 wird teils auch als „DVBl 08, 1520“, „DVBl 2008, S. 1520“ oder „DVBl 08, S. 1520“ zitiert.