Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DStR 2012, 127
Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR),
Jahrgang: 2012, Seite: 127
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DStR 2012, 127:
Bundesfinanzhof, Urteil vom25.10.2011
- VII R 55/10 -
Zehnfach zu viel erstattete Lohnsteuer: Steuerpflichtiger darf Geld behalten
Das Finanzamt kann eine versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DStR 2012, 127 wird teils auch als „DStR 12, 127“, „DStR 2012, S. 127“ oder „DStR 12, S. 127“ zitiert.