Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DRiZ 1990, 300
Zeitschrift: Deutsche Richterzeitung (DRiZ),
Jahrgang: 1990, Seite: 300
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DRiZ 1990, 300:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle DRiZ 1990, 300 wird teils auch als „DRiZ 90, 300“, „DRiZ 1990, S. 300“ oder „DRiZ 90, S. 300“ zitiert.