Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 1996, 2135
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 1996, Seite: 2135
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 1996, 2135:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom13.06.1996
- 2 AZR 736/95 -
BAG: Arbeitnehmerin nicht zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft gegenüber Arbeitgeber verpflichtet
Eine Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft zu informieren. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beinhaltet keine Offenbarungspflicht. Sie spricht vielmehr eine Empfehlung aus. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 1996, 2135 wird teils auch als „DB 96, 2135“, „DB 1996, S. 2135“ oder „DB 96, S. 2135“ zitiert.