Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 1987, 1494
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 1987, Seite: 1494
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 1987, 1494:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom13.03.1987
- 7 AZR 601/85 -
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet gegen Abmahnungen gerichtlich vorzugehen
Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, ist er nicht dazu verpflichtet zur Prüfung der Richtigkeit gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen. Die Berechtigung zur Abmahnung wird erst im Kündigungsschutzprozess geklärt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DB 1987, 1494 wird teils auch als „DB 87, 1494“, „DB 1987, S. 1494“ oder „DB 87, S. 1494“ zitiert.