Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DB 1984, 2702
Zeitschrift: Der Betrieb (DB),
Jahrgang: 1984, Seite: 2702
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DB 1984, 2702:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom17.05.1984
- 2 AZR 3/83 -
Bienenstich-Fall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden
Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle DB 1984, 2702 wird teils auch als „DB 84, 2702“, „DB 1984, S. 2702“ oder „DB 84, S. 2702“ zitiert.