Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2014, 269
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2014, Seite: 269
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2014, 269:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.06.2013
- I ZR 55/12 -
Veröffentlichung von Gutachterfotos durch Haftpflichtversicherer in Internet-Restwertbörse: Gutachter steht Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung zu
Veröffentlicht der Haftpflichtversicherer von einem Kfz-Sachverständigen angefertigte Fotos aus einer Bilderserie, so begeht die Versicherung eine Urheberrechtsverletzung. Der Gutachter kann in diesem Fall auf Unterlassung der Veröffentlichung nicht nur der veröffentlichten Fotos, sondern aller Fotos aus der Bilderserie klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2014, 269 wird teils auch als „DAR 14, 269“, „DAR 2014, S. 269“ oder „DAR 14, S. 269“ zitiert.