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Mittwoch, 15. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DAR 2013, 475

Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2013, Seite: 475

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2013, 475:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom15.05.2013
- 1 StR 469/12 -

Keine Strafbarkeit des "Zuparkens" einer Geschwindig­keitsmess­anlage

Wer eine Geschwindig­keitsmess­anlage dadurch blockiert, dass er das Gerät zuparkt, macht sich nicht strafbar. Insbesondere liegt mangels Einwirken auf das Gerät keine Strafbarkeit wegen Störung öffentlicher Betriebe (§ 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DAR 2013, 475 wird teils auch als „DAR 13, 475“, „DAR 2013, S. 475“ oder „DAR 13, S. 475“ zitiert.