Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2006, 571
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2006, Seite: 571
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2006, 571:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- XII ZR 50/04 -
Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen
Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2006, 571 wird teils auch als „DAR 06, 571“, „DAR 2006, S. 571“ oder „DAR 06, S. 571“ zitiert.