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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BerlinerAnwBl 2013, 71

Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2013, Seite: 71

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2013, 71:

Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom07.09.2012
- 2 AGH 8/12 -

Honorarvorschüsse stellen keine Fremdgelder i.S.d. § 43 a Abs. 5 BRAO dar

Wird die Zahlung eines Honorarvorschusses an den Rechtsanwalt vereinbart, so stellen diese Vorschüsse keine Fremdgelder im Sinne des § 43 a Abs. 5 BRAO dar. Die Rückzahlung des zu viel gezahlten Vorschusses muss nicht unverzüglich erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs NRW hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2013, 71 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 13, 71“, „BerlinerAnwBl 2013, S. 71“ oder „BerlinerAnwBl 13, S. 71“ zitiert.