Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BauR 1984, 145
Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR),
Jahrgang: 1984, Seite: 145
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BauR 1984, 145:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom25.11.1983
- 4 C 21.83 -
BVerwG: Bordell ohne Wohnnutzung in Gewerbegebiet als "Gewerbetrieb aller Art" zulässig
Ein Bordell ohne Wohnnutzung kann in einem Gewerbegebiet im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als "Gewerbebetrieb aller Art" zugelassen werden. Bei einem Bordellbetrieb handelt es sich nicht um eine typische Vergnügungsstätte, welche nur in einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO zulässig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BauR 1984, 145 wird teils auch als „BauR 84, 145“, „BauR 1984, S. 145“ oder „BauR 84, S. 145“ zitiert.