Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 191, 259
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 191, Seite: 259
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 191, 259:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.11.2011
- XII ZR 136/09 -
Kuckuckskinder: Mutter ist Scheinvater gegenüber zur Auskunft über leiblichen Vater verpflichtet
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHZ 191, 259 wird teils auch als „BGHZ 191, S. 259“ zitiert.