Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 181, 233
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 181, Seite: 233
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 181, 233:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.06.2009
- V ZR 144/08 -
BGH: Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge gerechtfertigt
Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHZ 181, 233 wird teils auch als „BGHZ 181, S. 233“ zitiert.