Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 177, 253
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 177, Seite: 253
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 177, 253:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.07.2008
- VIII ZR 348/06 -
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS ("Payback-Karten-Urteil")
Der Bundesgerichtshof hatte über einzelne Klauseln des Rabattprogramms Payback zu entscheiden. Dabei haben die Richter den Schutz von Payback-Kunden vor der Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken verbessert. Als unzulässig sahen es die Richter an, dass die Kunden im Vertragsformular immer dann ein Kreuzchen setzen müssen, wenn sie persönliche Daten nicht für Werbezwecke freigeben wollen. Ohne Kreuzchen wurde dies als Einwilligung gewertet. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle BGHZ 177, 253 wird teils auch als „BGHZ 177, S. 253“ zitiert.