Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 167, 345
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 167, Seite: 345
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 167, 345:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.05.2006
- VII ZR 146/04 -
Abnahme ist auch bei Abbruch der Bauarbeiten Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohn
Wenn ein Bauherr den Bauvertrag kündigt, so muss er offene Rechnungen erst nach der Abnahme der bis zur Kündigung ausgeführten Arbeiten bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 167, 345 wird teils auch als „BGHZ 167, S. 345“ zitiert.