Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 163, 1
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 163, Seite: 1
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 163, 1:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 163, 1 wird teils auch als „BGHZ 163, S. 1“ zitiert.