Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHZ 108, 1
Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 108, Seite: 1
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 108, 1:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.06.1989
- VIII ZR 91/88 -
BGH: Kleinreparaturklausel darf sich nur auf dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegende Gegenstände beziehen
Ein Vermieter kann zwar die Kosten einer Kleinreparatur durch eine sogenannte Kleinreparaturklausel auf dem Mieter abwälzen. Die Klausel darf sich aber nur auf solche Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zudem muss eine Kleinreparaturklausel eine Höchstgrenze festlegen, bis zu der ein Mieter etwa jährlich Reparaturkosten zu tragen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHZ 108, 1 wird teils auch als „BGHZ 108, S. 1“ zitiert.