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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: BGHZ 106, 229

Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 106, Seite: 229

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHZ 106, 229:

Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -

BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten

Ein auf dem Briefkasten aufgebrachter "Keine Werbung"-Aufkleber bringt zum Ausdruck, dass der Inhaber den Einwurf von Werbung nicht erwünscht. Verstößt der Werbende gegen das ausgesprochene Verbot, liegt eine Verletzung des Eigentums bzw. Besitzes sowie des Persönlichkeits­rechts vor. Dem Umworbenen steht daher ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle BGHZ 106, 229 wird teils auch als „BGHZ 106, S. 229“ zitiert.