Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 28, 143
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 28, Seite: 143
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 28, 143:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.10.1978
- 4 StR 263/78 -
Halten in zweiter Reihe für länger als drei Minuten stellt verbotswidriges Parken dar
Wer in zweiter Reihe länger als drei Minuten hält, parkt (§ 12 Abs. 2 StVO) und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Halten zweckbestimmt ist, etwa zum Be- oder Entladen. Denn auch ein solches Halten stellt ein Parken dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHSt 28, 143 wird teils auch als „BGHSt 28, S. 143“ zitiert.