Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2013, 662
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2013, Seite: 662
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2013, 662:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.02.2013
- I ZR 146/12 -
BGH sieht im Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt" kein wettbewerbswidriges Verhalten
Wirbt ein Rechtsanwalt auf seinem Briefkopf mit dem Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG Frankfurt", stellt dies keine Irreführung potentieller Mandanten dar. Denn insofern wirbt er nicht mit Selbstverständlichkeiten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom07.05.2013
- 4 U 162/12 -
spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige Anwaltswerbung sein">"Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige Anwaltswerbung sein
Die Aussage "Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld" auf der Internetseite eines Rechtsanwalts ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, hinreichend erläutert wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. spart Zeit, Nerven und Geld" kann eine zulässige Anwaltswerbung sein">Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2013, 662 wird teils auch als „AnwBl 13, 662“, „AnwBl 2013, S. 662“ oder „AnwBl 13, S. 662“ zitiert.