Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AnwBl 2012, 347
Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl),
Jahrgang: 2012, Seite: 347
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AnwBl 2012, 347:
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom05.09.2012
- 24 C 107/12 -
Mobilfunkunternehmen kann 50 % der monatlichen Grundgebühr bei fristloser Kündigung eines Flatrate-Mobilfunkvertrags als Schadenersatz geltend machen
Kündigt ein Mobilfunkunternehmen einen Flatrate-Mobilfunkvertrag fristlos, so kann es die monatliche Grundgebühr, die eigentlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen ist, als Schadenersatz geltend machen (§ 626 Abs. 2 BGB). Der Schadenersatz ist jedoch um die Hälfte zu kürzen, da der Mobilfunkbetreiber erhebliche Aufwendungen erspart. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AnwBl 2012, 347 wird teils auch als „AnwBl 12, 347“, „AnwBl 2012, S. 347“ oder „AnwBl 12, S. 347“ zitiert.