Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2018, 250
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2018, Seite: 250
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2018, 250:
Oberlandesgericht München, Urteil vom01.03.2018
- 29 U 1156/17 -
Unzulässige Veröffentlichung eines Fotos zwecks öffentlicher Anprangerung durch mediale Berichterstattung
Richtet sich eine mediale Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung einzelner Personen, so ist es unzulässig, die Fotos der Personen im Rahmen der Berichterstattung zu veröffentlichen. Der betroffenen Person steht in diesem Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2018, 250 wird teils auch als „AfP 18, 250“, „AfP 2018, S. 250“ oder „AfP 18, S. 250“ zitiert.