Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AfP 2017, 253
Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2017, Seite: 253
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2017, 253:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom09.03.2017
- 15 U 46/16 -
Unzulässige Veröffentlichung des Ausrasters eines Promis aufgrund Bedrängung durch Paparazzi
Die Veröffentlichung des Ausrasters eines Prominenten aufgrund der Bedrängung durch Paparazzi ist dann unzulässig, wenn der Zwischenfall verkürzt dargestellt wird und dadurch der Eindruck vermittelt wird, der Prominente sei anlasslos auf die Reporter losgegangen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AfP 2017, 253 wird teils auch als „AfP 17, 253“, „AfP 2017, S. 253“ oder „AfP 17, S. 253“ zitiert.