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Donnerstag, 16. Mai 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: AfP 2009, 603

Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP),
Jahrgang: 2009, Seite: 603

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AfP 2009, 603:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom28.07.2009
- 15 U 37/09 (Eva Herman / Axel Springer Verlag) -

Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag

Dem Axel-Springer-Verlag ist es untersagt, die Moderatorin und Buchautorin Eva Herman falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen – in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter – gutgeheißen habe. Darüber hinaus muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle AfP 2009, 603 wird teils auch als „AfP 09, 603“, „AfP 2009, S. 603“ oder „AfP 09, S. 603“ zitiert.