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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.04.2024
- 12 B 1/23 -
Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des Bundesfinanzministeriums auch in zweiter Instanz nur teilweise erfolgreich
Finanzministerium darf Dokumente zu Attac geheim halten
Im Streit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac vor zehn Jahren darf das Bundesfinanzministerium bestimmte Dokumente geheim halten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und bestätigte damit in wesentlichen Punkten eine Entscheidung der Vorinstanz.
Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Frage, ob dem Kläger im Zusammenhang mit dem ihm aberkannten Status der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auf Zugang zu 19 Dokumenten des Bundesfinanzministeriums zusteht. Bei diesen
Art der Dokumente und Ausschlussgründe für Geheimhaltung
Das OVG hat die Entscheidung des VG insoweit bestätigt, als dieses die Beklagte verpflichtet hat, dem Kläger Einsicht in sieben der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33955
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