wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 10. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.09.2005
27 U 12/04 -

Zuviel Lakritz gegessen? - Schmerzensgeldklage gegen HARIBO abgewiesen

Kein Warnhinweis auf Lakritzverpackung notwendig

Das OLG Köln hat die Abweisung einer auf den Verzehr größerer Mengen von Lakritz gestützten Schmerzensgeldklage gegen den Süßwarenhersteller HARIBO im Berufungsverfahren bestätigt (Urt. v. 07.09.2005, rechtskräftig).

Die Klägerin, eine heute 50 Jahre alte Berlinerin, hatte nach ihrer Behauptung in der Zeit zwischen November 2002 und Februar 2003 täglich eine 400-Gramm-Packung der Lakritzmischung "Matador-Mix" der beklagten Firma HARIBO verzehrt. Am 22.02.2003 brach die Klägerin in ihrer Wohnung ohnmächtig zusammen und musste mit Herzbeschwerden in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Sie blieb bis zum 12.03.2003 in stationärer Behandlung und absolvierte anschließend eine dreiwöchige Kur; bis zum 03.07.2003 war sie arbeitsunfähig. Die Klägerin führt die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Verzehr der Lakritzmischung zurück. Das Produkt enthalte Glycyrrhizin, das zu Störungen im Mineralstoffhaushalt des menschlichen Körpers führen und Gesundheitsbeschwerden der in Rede stehenden Art, insbesondere einen erheblichen Blutdruckanstieg hervorrufen könne. Nach Meinung der Klägerin habe die Beklagte auf diese Gefährdungen hinweisen müssen. Die auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 6.000 Euro, Erstattung von Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall in Höhe von knapp 1.500 Euro sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für eventuelle Zukunftsschäden gerichtete Klage hat das LG Bonn abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hiergegen blieb vor dem OLG Köln ebenfalls erfolglos:

Ein zur Haftung der Beklagten führender Produktfehler im Sinne eines sog. Instruktionsfehlers lasse sich nicht feststellen. Soweit das Bundesgesundheitsministerium einen Verzehrhinweis empfehle, wenn ein Lakritzerzeugnis einen Glycyrrhizingehalt von über 2 % aufweise, sei dieser Wert hier nicht erreicht worden. Nach Angaben der Beklagten liege der Glycyrrhizingehalt der Lakritzmischung zwischen 0,08 und 0,18 %. Eine von der Klägerin zur behördlichen Untersuchung gegebene Packung habe einen Anteil von 0,12 % aufgewiesen. Aus europäischem Recht ergebe sich ebenfalls keine Kennzeichnungspflicht. Nach einer - ohnehin erst 2004 erlassenen - EU-Richtlinie seien Süßwaren, die Glycyrrhizinsäure in einer Konzentration von mindestens 0,1 % enthalten, mit der Angabe "enthält Lakritz" zu versehen, soweit dieser Begriff nicht bereits in der Zutatenliste oder im Produktnamen enthalten sei. Diesem Erfordernis habe der "Matador-Mix" schon seinerzeit entsprochen, weil die Verpackung sogleich unter dem Produktnamen den Zusatz "Lakritzmischung" aufweise. Einen Warnhinweis sehe die EU-Richtlinie erst ab einer - hier nicht erreichten - Konzentration von mindestens 0,4 % vor. Dass diese EU-rechtlichen Vorgaben aus wissenschaftlicher Sicht unzureichend seien, könne nicht festgestellt werden.

siehe auch: Hersteller von "Mars" und "Snickers" haftet nicht für Diabeteserkrankung eines Richters

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 08.08.2005

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 948 Dokument-Nr. 948

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil948

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH